Daylite Bootcamp - 26. & 27. März 2015

1. Anmeldung:
Die Anmeldung muss schriftlich durch das Ausfüllen und Übersenden des online Anmeldeformular erfolgen. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und die Rechnung per E-Mail.

2. Rechnung/Zahlungsbedingungen:
Die Rechnung über die Teilnahmegebühren erhalten die Besucher nach Feststellung der verbindlichen Anmeldung per E-Mail.
Buchungen mit Übernachtung werden auch über iOSXpert abgerechnet. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 4 Tagen zur Zahlung fällig.
Sollte auf Veranlassung des Teilnehmers eine Rechnung umgeschrieben werden müssen (beispielsweise wegen Änderungen an der bei der Anmeldung eingetragenen Rechnungsanschrift), so wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer erhoben.

3. Stornierung (Teilnehmer):
Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung durch den Besucher ist grundsätzlich ausgeschlossen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung fallen folgende Kosten an:
• Bei einer Stornierung der Teilnahme bis 6 Wochen vor Veranstaltung, werden pro Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 50 Prozent vom Teilnahmepreis fällig.
• Bei einer Stornierung der Teilnahme später als 6 Wochen vor Veranstaltung, werden pro Teilnehmer Stornogebühren in Höhe von 100 Prozent vom Gesamtpreis (Veranstaltungsticket + Übernachtungskosten) fällig.

Die Teilnehmer erhalten zu jeder Stornierung eine entsprechende Gutschrift. Etwaige bereits geleistete Überzahlungen werden erstattet.
Jede Stornierung von Teilnehmern muss in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen.
Teilnahme-Stornierungen per E-Mail oder Telefon gelten ausdrücklich so lange als unwirksam, bis sie vom Veranstalter in schriftlicher Form rückbestätigt wird (für dieses Erfordernis ist der Erhalt einer vom Mail-System angeforderten Lesebestätigung nicht ausreichend).

4. Teilnehmer-Vertretung:
Eine Vertretung angemeldeter Teilnehmer ist jederzeit und ohne Zustimmung des Veranstalters möglich. Die Mitteilung hierüber an den Veranstalter sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

5. Programm-Änderungen:
Inhaltliche Programm-Änderungen der Veranstaltung aus wichtigem Grund oder wegen akuter Krankheit von einzelnen Referenten behält sich der Veranstalter zu jeder Zeit ausdrücklich vor.
Solche Änderungen stellen keinen Mangel an der Beschaffenheit des Vortragsprogramms dar. Ein Mangel an der Beschaffenheit des Vortragsprogramms liegt erst dann vor, wenn mindestens 25% der in der Agenda angekündigten inhaltlichen Beiträge ausfallen. Wird die Abwesenheit von Referenten durch Gründe höherer Gewalt verursacht (siehe Absatz 7), so berechtigt dies nicht zu Regress-Ansprüchen des Teilnehmers.


6. Absage durch den Veranstalter:
Bei einer Absage der Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter zu verantworten hat, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift für bereits berechnete Teilnahmegebühren. Etwaige bereits geleistete Überzahlungen werden erstattet. Damit sind alle Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter vollumfänglich abgegolten.

7. Ablauf-Änderungen / Abbruch:

Bei Ablauf- oder Programm-Änderungen, Absage oder Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Streik, terroristische Attacke, extreme Witterung oder Epidemien), erfolgt durch den Veranstalter keine Rückgewähr von Teilnahmegebühren oder Anerkennung von Regress-Ansprüchen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen